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Fragen & Antworten

Allgemeine Fragen


Was sind die Voraussetzungen für die Vergabe eines Kredites? 

Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie volljährig und erwerbstätig sind. Zudem müssen Sie in der Schweiz oder Liechtenstein wohnen, bzw. Grenzgänger sein. Die Vergabe des Kredites erfolgt nach Prüfung Ihrer persönlichen Angaben und beruht auf verschiedenen Faktoren. 


Wie lange dauert es, bis ich mein Geld habe?

Bei einem positiven Finanzierungsentscheid erhalten Sie Ihren Wunschbetrag in der Regel bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 7 Arbeitstagen sofort ausbezahlt.

Wie hoch sind die Zinsen und die Kosten?
Finanzierung CHF 10 000.-. Effektiver Jahreszins zwischen 9.9% und 13.95% ergibt Gesamtkosten für 12 Monate zwischen CHF 523.40 und CHF 752.60.

Welchen Betrag kann ich maximal erhalten?
Die Finanzierungshöhe wird Ihren persönlichen Verhältnissen angepasst und ist von Person zu Person unterschiedlich. Geben Sie bei der Kredit-Anfrage einfach Ihre persönlichen Angaben sowie Ihren gewünschten Betrag ein. Wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle Offerte. Eine Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (gesetzliche Angabe gem. Art. 3 UWG).

Was ist der Mindestbetrag für einen Kredit? 
Eine Kreditvergabe ist ab CHF 2'000.- möglich. 

Wann muss ich die erste Ratenzahlung tätigen?
Im Normalfall muss die erste Rate einen Monat nach der Auszahlung gezahlt werden (zum 1. eines jeden Monats). Genauere Angaben finden Sie in Ihrem Kreditvertrag.

Kann ich meine bestehenden Kredite durch Sie ablösen lassen?
Nennen Sie uns ganz einfach Ihre bisherige Bank, und wir erledigen den Rest für Sie. Mit der Kreditzusammenlegung können Sie Ihre finanzielle Situation besser überblicken und haben nun nur noch einen Ansprechpartner.

Kann ich meine Kreditsumme auch während des Vertrags erhöhen? 
Ja, eine Aufstockung Ihres Kredits ist grundsätzlich möglich, abhängig von Ihrer finanziellen Situation. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an uns oder stellen Sie direkt einen online Kreditantrag.  

Muss mein Wohnsitz in der Schweiz sein?
Grundsätzlich können wir eine Finanzierung nur dann gewähren, wenn Sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft sind.
(Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und über ein Schweizer Bankkonto verfügen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen zu beziehen.)

Erfährt mein Arbeitgeber etwas von meiner Anfrage?
Nein. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage diskret und vertraulich.

Was bringt mir eine Ratenversicherung?
Wir empfehlen Ihnen, eine Versicherung für Ihre monatlichen Ratenzahlungen abzuschliessen. Die freiwillige Raten-Versicherung übernimmt Ihre Raten-Verpflichtungen, wenn Sie unverschuldet zahlungsunfähig werden. So können Sie sich Ihre Wünsche unbeschwert erfüllen und sind auch im Falle einer Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert.

Kann ich die Zinsen von den Steuern absetzen?
Privatpersonen können Ihre Schuldzinsen von der Einkommenssteuer absetzen. Die dazu nötige Zinsbescheinigung erhalten Sie einmal im Jahr automatisch zugesandt.
 


Unvorgesehene Fälle

Ich bin umgezogen. Wie kann ich die Adressenänderung mitteilen?
Ihre Adressänderungen können Sie uns mittels Kontaktformular oder telefonisch unter 076 328 90 55 mitteilen. 

Ich habe die optionale Kreditabsicherung abgeschlossen und bin nun arbeitslos. Wenn muss ich darüber informieren?

Rufen Sie uns umgehend unter 076 328 90 55 an. Wir werden Sie dann über die nächsten Schritte informieren. 

Was geschieht, wenn ich in Zahlungsschwierigkeiten komme?
Wir werden gemeinsam mit Ihnen nach einer fairen Lösung suchen. Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter 076 328 90 55. 

Was passiert, wenn ich verunfalle, krank oder arbeitslos werde und meine Raten nicht mehr bezahlen kann?
Ihre Kreditrückzahlung können Sie ganz einfach und ohne Gesundheitsprüfung absichern. Bei uns werden bei unvorhergesehener Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit Ihre Kreditraten übernommen. Die Kreditabsicherung im Todesfall ist in beiden Finanzierungsmodellen bereits eingeschlossen. Weitere Informationen sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten Sie per Post.